Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Salzmann Décolletage AG
Büelgasse 3A, 8855 Wangen SZ
UID: CHE-287.939.831
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Salzmann Décolletage AG (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeberin»).
1.2 Die Auftragnehmerin ist spezialisiert auf die Fabrikation von Décolletage-Teilen, insbesondere die Herstellung von Schrauben, Verschraubungen, Splinten, Achsen, Bolzen, Hülsen, Nadeln und Nieten für die Bauindustrie, Befestigungstechnik, Maschinen- und Apparatebau, Hebe- und Fördertechnik, Textilmaschinen und die Automobilindustrie.
1.3 Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Auftraggeberin werden nur anerkannt, wenn die Auftragnehmerin diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Die jeweils gültige Fassung der AGB kann auf der Website www.salzmann-decolletage.ch eingesehen werden.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.
2.3 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
2.4 Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ab Werk (EXW Wangen SZ gemäss Incoterms® 2020), exklusive Verpackung, Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer.
3.2 Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Preisanpassungen aufgrund von veränderten Material- oder Energiekosten vorzunehmen, sofern diese nachweisbar sind.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Darüber hinausgehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
3.5 Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit solchen zu verrechnen, es sei denn, diese seien von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
4. Lieferung und Lieferfristen
4.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ein fixer Liefertermin schriftlich bestätigt wurde.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Materialien durch die Auftraggeberin.
4.3 Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Materialengpässen, Pandemien, behördlichen Massnahmen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ein Rücktrittsrecht der Auftraggeberin besteht erst, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
4.4 Teillieferungen sind zulässig und können separat in Rechnung gestellt werden.
4.5 Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware ab Werk auf die Auftraggeberin über.
5. Qualität und Toleranzen
5.1 Die Auftragnehmerin fertigt die Décolletage-Teile gemäss den vereinbarten Spezifikationen, Zeichnungen und Normen. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen technischen Anforderungen.
5.2 Sofern keine besonderen Toleranzen vereinbart werden, gelten die allgemein anerkannten Normen der Décolletage-Industrie (insbesondere ISO 2768).
5.3 Die Auftragnehmerin führt produktionsbegleitende Qualitätskontrollen durch. Weitergehende Prüfungen, Prüfzeugnisse oder Zertifikate werden nur gegen Vereinbarung und separate Verrechnung erstellt.
5.4 Geringfügige Abweichungen in Abmessungen, Oberflächen oder Materialzusammensetzung, die im Rahmen der anwendbaren Toleranzen liegen, stellen keinen Mangel dar.
6. Werkzeuge, Formen und Vorrichtungen
6.1 Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen und Lehren, die von der Auftragnehmerin für die Auftragsausführung hergestellt oder beschafft werden, bleiben deren Eigentum, auch wenn sie der Auftraggeberin ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden.
6.2 Die Auftragnehmerin verwahrt die Werkzeuge und Vorrichtungen mit der üblichen Sorgfalt. Eine Versicherungspflicht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
6.3 Von der Auftraggeberin bereitgestellte Werkzeuge, Materialien oder Muster werden nur nach besonderer Vereinbarung versichert. Die Auftragnehmerin haftet für diese nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
7.1 Die Auftraggeberin hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Empfang zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innert 12 Monaten nach Lieferung, schriftlich zu rügen.
7.2 Bei berechtigten Mängelrügen steht der Auftragnehmerin das Recht zu, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten.
7.3 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach zwei Versuchen fehl, ist die Auftraggeberin berechtigt, eine Preisminderung zu verlangen oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin, insbesondere auf Schadenersatz für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.5 Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemässer Behandlung, eigenmächtigen Änderungen, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung oder Nichtbeachtung der Bedienungshinweise durch die Auftraggeberin.
8. Haftung
8.1 Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
8.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
8.3 In jedem Fall ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den Auftragswert der betroffenen Lieferung beschränkt.
8.4 Die zwingende Produkthaftung nach Schweizer Recht bleibt vorbehalten.
9. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung
9.1 Alle von der Auftragnehmerin erstellten Zeichnungen, Berechnungen, Konstruktionsdaten und technischen Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
9.3 Die Auftraggeberin gewährleistet, dass die von ihr zur Verfügung gestellten Spezifikationen, Zeichnungen und Muster keine Schutzrechte Dritter verletzen, und stellt die Auftragnehmerin diesbezüglich schadlos.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Auftragnehmerin.
10.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register gemäss Art. 715 ZGB eintragen zu lassen. Die Auftraggeberin erteilt hierzu bereits jetzt ihre unwiderrufliche Zustimmung.
11. Stornierung und Rücktritt
11.1 Eine Stornierung bereits erteilter Aufträge ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich.
11.2 Bei Stornierung hat die Auftraggeberin sämtliche bis dahin angefallenen Kosten (Material, Arbeitsaufwand, Werkzeuge) sowie einen pauschalen Gewinnausfall von 10 % des Auftragswertes zu tragen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
12. Verpackung und Versand
12.1 Die Art der Verpackung wird von der Auftragnehmerin nach eigenem Ermessen bestimmt, sofern nicht anders vereinbart. Verpackungskosten gehen zulasten der Auftraggeberin.
12.2 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr der Auftraggeberin. Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges obliegt, soweit nicht anders vereinbart, der Auftragnehmerin.
12.3 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten der Auftraggeberin abgeschlossen.
13. Exportkontrolle
13.1 Die Auftraggeberin ist eigenverantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Export- und Importvorschriften, Embargo- und Sanktionsregelungen.
13.2 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die gelieferten Produkte nicht ohne die erforderlichen Bewilligungen in sanktionierte Länder oder an sanktionierte Personen weiterzugeben.
14. Datenschutz
14.1 Die Auftragnehmerin bearbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeberin ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der anwendbaren kantonalen Bestimmungen.
14.2 Weitere Informationen zur Datenbearbeitung können der Datenschutzerklärung auf www.salzmann-decolletage.ch entnommen werden.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Diese AGB und sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen unterstehen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wangen SZ. Die Auftragnehmerin behält sich jedoch das Recht vor, die Auftraggeberin an deren Sitz einzuklagen.
15.3 Die Parteien können alternativ ein Schiedsverfahren nach den Regeln der Schweizerischen Handelskammern vereinbaren.
16. Salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.2 Gleiches gilt für etwaige Vertragsluecken.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
17.2 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB gelten für neue Verträge ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website der Auftragnehmerin.
17.3 Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Website der Auftragnehmerin veröffentlichte Version dieser AGB.